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Causa Jebote VAR 2.0

  • wiraustrianer
  • 11. März 2023
  • 2 Min. Lesezeit

Jevote VAR Urteil
Jevote VAR Urteil

Stellungnahme der Fangruppen Schwarze Seele Kärnten und Südfront Klagenfurt zum Urteil des Landesverwaltungsgerichtes Tirol in der Causa „Jebote VAR“

Beim Spiel unserer Austria gegen die WSG Tirol im Innsbrucker Tivoli kam es zu Anzeigen gegen zwei Personen im Zusammenhang mit der Zaunfahne „Jebote VAR“. Die damals im Sektor erschienenen Beamten forderten die Austrianer auf, die Zaunfahne abzuhängen, da sie angeblich den Anstand verletzen würde. Dass ausgerechnet in Tirol in den Worten JEBOTE VAR eine Anstandsverletzung erkannt wurde, sorgte für große Verwunderung. Die Zaunfahne konnte bisher problemlos in allen anderen Bundesligastadien aufgehängt werden. Auch beim Spiel im Innsbrucker Tivoli hielt man daher am Aufhängen der Zaunfahne fest. Im Zuge der Gespräche mit den anwesenden Beamten, die die Verletzung des Anstandes nicht begründen konnten, kam es zu Anzeigen gegen zwei Personen aufgrund eben jener angeblichen Anstandsverletzung. Darüber hinaus kam es zu zwei Anzeigen wegen Aggressivem Verhaltens. Weder vor Ort noch im Laufe der nächsten Monate bis zur Verhandlung unserer Beschwerden, konnten die involvierten Beamten die Anzeigengrundlage klar begründen. Daher überraschte es nicht, dass die Beamten bei der Verhandlung der Beschwerden offenbar jegliche Erinnerung an die Vorfälle vom 7. August verloren hatten.

Mit dem 23.02.2023 hat das Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) daher entschieden, dass den am 07.12.2022 ergangenen Beschwerden, der durch den Anwalt Mag. Matej Zenz vertretenen Fans des SK Austria Klagenfurt, Folge gegeben wird. JEBOTE VAR stellt daher im Sinne des § 11 Abs 1 Tiroler Landes-Polizeigesetzes (TLGP) und der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes keine Anstandsverletzung dar.

Das LVwG begründete unter anderem ihr Urteil auf Grundlage der Entscheide des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und des Verwaltungsgerichts Wien bezüglich der Anlassfälle mit den Transparenten „ACAB“ und „SCHEISS BUNDESLIGA“. Auch die Anzeigen wegen des angeblich „Aggressiven Verhaltens“, wurden fallen gelassen.

Wir, als Fangruppen des SK Austria Klagenfurt, möchten im Namen der gesamten Kurve der österreichischen Fananwaltschaft für den kontinuierlichen und unnachgiebigen Kampf gegen Polizeiwillkür danken. Im Besonderen möchten wir unserem Anwalt Mag. Matej Zenz und der Fananwaltschaft des SK Rapid Wien danken, die uns trotz aller Unterschiede, die Klagenfurt und Wien trennen, unterstützt haben.

Wir.Austrianer e.V. am 11.03.2023

 
 
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